Sehr geehrter Herr Unmuth,
Grundsätzlich bezieht sich die persönliche Steuerpflicht auf Ihren Wohnsitz bzw. dem gewöhnlichen Aufenthalt (vermutlich auch Österreich) ab. Möglicherweise verschiebt sich aufgrund der Heirat eine Verlegung des Mittelpunkts der Lebensinteressen.
Da ihre Frage nicht ausreichend präzisiert ist, schlage ich vor, dass Sie mir eine e-mail (markus.trittenwein@uniconsult.at) mit Ihren Kontaktdaten schreiben oder mich direkt anrufen (07243 51 135). Dann können wir Ihre Angelegenheit bestimmt lösen.
beste Grüße, Markus Trittenwein (Steuerberater) |